EU Zulassung

Seit dem 01.01.2010 gilt für Großküchen die neue EU Hygieneverordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004.

Diese gesetzliche Hygieneverordnung legt fest, dass Großküchen, die mehr als ein Drittel tierischer Produkte, oder verarbeiteter tierischer Produkte an andere Betriebe liefern, dazu verpflichtet sind, die Hygienevorschriften der EU-Zulassung einzuhalten. Zusätzlich gilt die Verordnung für Betriebe, die die oben genannten Produkte auch in einem Absatzradius von 100 km vermarkten.

Selbstverständlich gewährleisten wir als national und international tätiges Cateringunternehmen die Einhaltung dieser neuen Richtlinien als Bestandteil unseres Qualitätsversprechens!